
Wie reicht man eine Klage ein? Gibt es Alternativen? Und was genau ist ein Gerichtskostenvorschuss? Diese und weitere Fragen stellen sich Bürger:innen früher oder später, wenn sie ein Rechtsproblem haben. Sie stehen dann verschiedenen Hürden gegenüber, wie komplexen Formalien, schwer kalkulierbaren Kostenrisiken oder fehlenden Informationen zum Ablauf von Verfahren. Gleichzeitig bedeuten die Kommunikation und Interaktion mit Bürger:innen für die Gerichte einen hohen Ressourcenaufwand.
In diesem Beitrag beschreiben wir, welche Erkenntnisse wir aus der Nutzendenforschung gewonnen haben, welchen Fokus unsere ersten Onlinedienste haben, wie wir unser Projekt in Vorhaben der Justiz-IT-Landschaft einordnen und wie unsere konkreten nächsten Schritte in der Produktentwicklung aussehen.
Bürger:innen haben Schwierigkeiten, sich im Rechtssystem gut zurechtzufinden und zu navigieren. Bisher fehlte etwa ein bundesweit bürgerfreundlicher Zugang, um digital eine Klage einzureichen. Zu den Hürden gehören Formalien, schwer kalkulierbare Kostenrisiken oder unbekannte Verfahrensabläufe. Die Kommunikation und Interaktion zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten ist häufig zeit- und ressourcenintensiv.Wir entwickeln und erproben daher ein neues, zeitgemäßes zivilgerichtliches Online-Verfahren im Bereich niedriger Streitwerte. Ein Instrument, das Arbeitsprozesse in der Justiz erleichtert, ein einheitliches Justizangebot im Internet schafft und einen bürgerfreundlichen Zugang zur Justiz eröffnet. Hierfür schaffen wir schrittweise die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei entwickeln wir das Instrument nicht losgelöst von den bestehenden Instrumenten der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
In unserem Projekt ist es uns besonders wichtig, nutzendenzentriert vorzugehen. Wir wollen genau verstehen, welche Herausforderungen Bürger:innen und Justiz bewältigen müssen. Um die Probleme und Herausforderungen unserer Zielgruppen besser zu verstehen und objektiv und vielseitig zu betrachten, kombinieren wir verschiedene Methoden. Deshalb haben wir zahlreiche qualitative Interviews mit verschiedenen Beteiligten geführt und betreiben Sekundärforschung zu ausgewählten Themen.Dazu gehören u.a. die Recherche und Analyse von:
Um den Fokus für unseren ersten Onlinedienst weiter zu definieren, haben wir zahlreiche Interviews geführt, z.B. mit Mitarbeitenden unserer Pilotgerichte, Bürger:innen, Expert:innen im Bereich der Modernisierung des Rechts, Anwält:innen, Interessenvertretungen und weiteren Personen aus der Justiz. Die Gespräche haben uns dabei geholfen, die Bedürfnisse von Bürger:innen und Justiz besser zu verstehen.Die Erkenntnisse aus dem User-Research haben gezeigt: Für Bürger:innen gibt es vielfältige Hürden, die einen bürgerfreundlichen Prozess erschweren. Das bestätigen auch die Gespräche mit den Gerichten.Zu den Hürden zählen unter anderem:
Für die Mitarbeitenden in den Gerichten bedeutet die Beteiligung von Bürger:innen in der Praxis häufig einen Mehraufwand. Den Gerichten begegnen darüber hinaus zahlreiche weitere Herausforderungen, etwa bei Belastung durch Massenverfahren wie im Bereich der Fluggastrechte.Mit unserem Produkt wollen wir die Rahmenbedingungen so verbessern, dass Bürger:innen und die Justiz davon profitieren:
Wir entwickeln unseren Onlinedienst schrittweise und iterativ. Das hilft uns dabei, so früh wie möglich für die weitere Produktentwicklung zu lernen und Erkenntnisse aus Nutzendenfeedbacks zu gewinnen. So verhindern wir, dass wir an den Bedürfnissen von Bürger:innen und der Justiz vorbei entwickeln. Am Ende kann dann ein Produkt entstehen, das einen echten Mehrwert für die Zielgruppen stiftet und die Verfahren für alle Beteiligten vereinfacht.
Bei unserem ersten digitalen Produkt haben wir uns auf einen kleinen Teil im Verlauf eines Verfahrens konzentriert: die Phase vor der Einreichung einer Klage und die Klageeinreichung an sich. Für Bürger:innen bieten wir vor der Einreichung einer Klage ein leicht verständliches Informationsangebot mit einem Vorab-Check an. Mit dem Vorab-Check vermitteln wir die Grundvoraussetzungen zum Einreichen einer Klage und fragen die Rahmenbedingungen ab. Nutzende sollen hier schnell und einfach herausfinden können, ob ihr Rechtsproblem die Voraussetzungen erfüllt, um zu einer Klage zu werden. Ziel ist es, dass Bürger:innen kein Klageverfahren starten, wenn ihr Fall dafür gar nicht passend ist.
Im zweiten Schritt zeigen wir den Bürger:innen ihre Handlungsoptionen auf Basis des Vorab-Checks auf – auch Optionen, die eben nicht die Klage selbst sind, wie zum Beispiel Schlichtungsverfahren. An dieser Stelle wollen wir bei den Bürger:innen ein Verständnis dafür schaffen, was eine Klage für sie wirklich bedeutet und welche Risiken sie eventuell birgt.
Entscheidet sich ein:e Bürger:in danach für eine Klage, geht es mit der strukturierten Abfrage der relevanten Daten und dem digitalen Einreichen der Klage weiter. Bereits eingegebene Daten aus dem Vorab-Check werden automatisiert in die Klage übernommen. Wir wollen unsere Pilotgerichte dabei befähigen, diese Daten strukturiert zu empfangen und adäquat weiterzuverarbeiten.
Zu Beginn haben wir uns zunächst auf ein digitales Eingabesystem für Zahlungsklagen im Bereich der Fluggastrechte fokussiert. Wir haben diesen ersten Anwendungsfall ausgewählt, da Klagen in diesem Bereich bei unseren Pilotgerichten ein hohes Vorkommen haben (Massenverfahren). Fluggastrechte betreffen oftmals standardisierbare Fallgestaltungen, die sich gut dafür eignen, zivilgerichtliche Online-Verfahren zu erproben.
Auf der Website service.justiz.de haben wir im Juli 2024 in einem ersten Schritt ein leicht verständliches Informationsangebot rund um das Thema Fluggastrechte live gestellt. Mit dem Vorab-Check können sich Bürger:innen schnell und einfach über Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung informieren. Außerdem zeigt das Tool nach der Beantwortung einiger Fragen, in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung unter Berücksichtigung des angegebenen Start- und Zielflughafens infrage kommen könnte. Die Website zeigt Bürger:innen dann mögliche Handlungsoptionen auf Basis des Vorab-Checks auf.
Mit dem Launch der digitalen Klage für Fluggastrechte im März 2025 gehen wir einen weiteren Schritt zur Vorbereitung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Mit dem Onlinedienst können Bürger:innen eine Klage im Bereich der Fluggastrechte mithilfe eines digitalen Eingabesystems erstellen und diese bei pilotierenden Gerichten einreichen. Bei der Entwicklung haben wir eng mit unseren Expert:innen an den pilotierenden Gerichten zusammengearbeitet, um das Produkt rechtssicher zu gestalten. Zugleich führen wir regelmäßige Nutzer:innen-Tests zu den Eingabe- und Abfragesystemen durch.
Die Klage kann digital über das Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“ (MJP) bei Gericht eingereicht werden. Voraussetzung ist die Einrichtung des Postfachs mit einem Online-Ausweis und der BundID.
Das Projektteam tauscht sich regelmäßig mit der Arbeitsgruppe AG IT-Standards der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz (BLK) aus, u.a. hinsichtlich der Definition von XJustiz-Datensätzen für Klagen aus dem Bereich der Fluggastrechte.
Wir wollen mit unserem Onlinedienst auf vorhandene Schnittstellen und Produkte aufbauen. Folgende Aspekte prägen unter anderem den Rahmen unseres Projekts:
Auf Grundlage einer partizipativen Produktentwicklung arbeiten wir eng mit unseren Partnerländern und pilotierenden Amtsgerichten zusammen. Unsere Expert:innengruppen, bestehend aus Richter:innen unserer Pilotgerichte, begleiten uns mit ihrer juristischen Expertise kontinuierlich in der Produktentwicklung und unterstützen uns bei konkreten Herausforderungen im Projekt. Diese direkte Zusammenarbeit ermöglicht eine schnelle Iteration unserer Produkte.
Neben dem Bereich Fluggastrechte setzen wir die Entwicklung eines digitalen Eingabesystems fort, mit dem Bürger:innen zivilgerichtliche Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro – unabhängig von der zugrunde liegenden Anspruchsgrundlage – niedrigschwellig und digital bei pilotierenden Amtsgerichten einreichen können. Durch strukturierte Klageinhalte und Daten wollen wir bei den Gerichten einen Mehrwert schaffen. Dieser Anwendungsbereich der digitalen Klage wird ebenfalls in Zusammenarbeit mit einer Expert:innengruppe aus den Pilotgerichten nutzendenzentriert entwickelt.
Das Online-Angebot richtet sich zunächst an Bürger:innen ohne anwaltliche Vertretung. Perspektivisch soll auch die Anwaltschaft angebunden werden. Hierzu stehen wir mit der Anwaltschaft im Austausch. Daneben ist geplant, rechtliche Rahmenbedingungen für ein zivilgerichtliches Online-Verfahren zu schaffen („Erprobungsgesetzgebung”). Dabei soll mit der Einreichung von Klagen über digitale Eingabesysteme das digital unterstützte Zivilverfahren an einzelnen Gerichten als neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit eröffnet werden. Der Regierungsentwurf für die Erprobungsgesetzgebung (Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit) ist auf der Website des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.
Im Entwicklungsprozess werden wir das Produkt nach und nach erweitern und iterieren. Unser langfristiges Ziel ist ein vollständig digitales zivilgerichtliches Verfahren. Mit unseren ersten gelaunchten Onlinediensten wollen wir mit Bürger:innen und unseren Projektpartner:innen im Pilotbetrieb erproben und lernen, was es braucht, um dieses Ziel zu erreichen.
Die Onlinedienste des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens und der digitalen Rechtsantragstelle werden zentral über die Webseite service.justiz.de bereitgestellt. Das Angebot soll perspektivisch als Bestandteil eines Bund-Länder-Justizportals für Onlinedienstleistungen ausgestaltet werden.