Digitale Rechtsantragstelle
An jedem Amtsgericht können Bürger:innen Anträge zu ihren Rechtsangelegenheiten stellen, z. B. für Beratungshilfe oder einen Erbschein. Für diese Rechtsangelegenheiten haben wir unter service.justiz.de gemeinsam mit Bund und Ländern eine nutzerfreundliche, digitale, staatliche Anlaufstelle geschaffen. Anträge online stellen soll so einfach sein, dass es für Menschen ohne juristischen Hintergrund intuitiv, informativ und verständlich ist. Gleichzeitig möchten wir durch die Digitalisierung Bürokratie abbauen und Justizmitarbeitende entlasten.
Herausforderung
Die Antragstellung ist kompliziert und zeitaufwendig
Die juristische Fachsprache in Formularen und Antragsdokumenten ist für viele Bürger:innen schwer verständlich. Fehlerhaft ausgefüllte Anträge und fehlende Nachweise führen bei Justizmitarbeitenden in den Amtsgerichten zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Außerdem haben Bürger:innen aktuell keine Möglichkeit, ihre Anträge digital bei Gericht einzureichen und müssen diese ausdrucken, unterschreiben und postalisch versenden oder vor Ort am Gericht einreichen. Diese Vermischung von analogen und digitalen Prozessen führt zu Medienbrüchen. Die Gerichtspraxis muss die analogen Anträge entgegennehmen und mühselig weiterverarbeiten.
Ziel
Nutzerfreundliche digitale Justizangebote für alle Bürger:innen
Mit service.justiz.de schaffen wir eine nutzerfreundliche staatliche Anlaufstelle für Bürger:innen: Eine Plattform, um verschiedene Angebote der Justiz online zu beantragen. Mithilfe einer leicht verständlichen Sprache möchten wir den Antragstellenden ihre Fragen rund um die jeweilige Rechtsangelegenheit (z. B. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe) beantworten und Handlungsoptionen aufzeigen. Zudem möchten wir den direkten Weg der Antragsdaten ans Gericht ermöglichen. So befähigen wir Bürger:innen, digitale Angebote der Justiz zu nutzen und entlasten gleichzeitig die Justizpraxis. Damit wollen wir das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken.
Projektfortschritt Onlinedienste
Live auf service.justiz.de
Beratungshilfe
Bürgerinnen und Bürger finden Informationen über Beratungshilfe und welche Voraussetzungen es dafür gibt. Sie können mit dem Vorab-Check prüfen, ob der Staat die Kosten für die anwaltliche Beratung übernimmt und direkt den Antrag auf Beratungshilfe ausfüllen.
Onlinedienste Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe
Auf der Webseite gibt es Informationen, z. B. zu den Voraussetzungen und zum Antragsprozess von Prozesskostenhilfe sowie zur Überprüfung der finanziellen Verhältnisse nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens. Bürgerinnen und Bürger können das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ direkt online ausfüllen.
Onlinedienst ProzesskostenhilfeZwangsvollstreckung – Kontopfändung
Ein digitaler „Wegweiser“ richtet sich an verschuldete Bürgerinnen und Bürger, deren Konto gepfändet wurde. Über den Wegweiser erhalten Betroffene mittels eines geführten Abfragedialogs personalisierte Informationen und Handlungsempfehlungen für die jeweilige Situation – z. B. zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto).
Onlinedienst Kontopfändung

Nachlass – Erbschein
Im Themenbereich Nachlass haben wir eine erste Version des Erbschein-Wegweisers gelauncht. Damit erfahren Nutzende, ob sie einen Erbschein brauchen, wie sie diesen bekommen und an wen sie sich wenden müssen. Die Funktionen des Wegweisers bauen wir schrittweise aus.
In Entwicklung
Nachlass – Erbausschlagung
Aktuell arbeiten wir an einem Orientierungsangebot rund um das Thema Erbausschlagung. Es soll Nutzenden dabei helfen, Fristen und Kosten herauszufinden und den Termin beim Amtsgericht vorzubereiten.

Internes Peer Audit zum Servicestandard für die digitale Verwaltung
Vor dem Launch des Vorab-Checks für den Antrag auf Beratungshilfe im Sommer 2023 hat unser Projektteam zusammen mit Kolleg:innen aus verschiedenen Disziplinen (Design, Entwicklung, Produkt, Transformation) ein internes „Peer Audit“ zum Servicestandard für die digitale Verwaltung durchgeführt.
Die Ergebnisse des freiwilligen Audits können Sie auf der Webseite des DigitalService einsehen.
Gemeinsam zum Ziel mit unseren Partnerländern
Aktuell sind die Justizministerien der folgenden Bundesländer und 31 Pilotgerichte in die Entwicklung der ersten Services zur digitalen Rechtsantragstelle involviert:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen


