Digitale Rechtsantragstelle

An jedem Amtsgericht können Bürger:innen Anträge für Services zu ihren Rechtsangelegenheiten stellen, z.B. für Prozesskostenhilfe oder einen Erbschein. Wir möchten eine nutzerfreundliche, digitale, staatliche Anlaufstelle für diese Rechtsangelegenheiten von Bürger:innen schaffen. Die zahlreichen Angebote der Justiz wollen wir für alle Rechtsuchenden digital zugänglich machen. Wir starten mit dem Antrag auf Beratungshilfe. Anhand dieses Anwendungsfalls lernen wir, wie wir weitere Justizangebote besser digitalisieren können.

Herausforderung

Bürger:innen müssen bisher für viele Anträge vor Ort ans Gericht

Aktuell haben Bürger:innen keine Möglichkeit, ihre Anträge für die Nutzung von Justizangeboten digital bei Gericht einzureichen. Das bedeutet, dass die meisten Anträge direkt am Gericht oder auf dem Postweg gestellt werden müssen. Die Vermischung von analogen und digitalen Prozessen führt zu Medienbrüchen. Das ist für alle Beteiligten kompliziert und zeitaufwendig. Antragstellende müssen ihre Anträge ausdrucken, unterschreiben und postalisch versenden oder ans Gericht fahren. Die Gerichtspraxis muss die analogen Anträge entgegennehmen und mühselig weiterverarbeiten.

Ziel

Bürger:innen können online Angebote der Justiz nutzen

Wir schaffen eine unkomplizierte staatliche Anlaufstelle für Bürger:innen: Eine Plattform, um verschiedene Angebote der Justiz online zu beantragen und zu nutzen. Wir möchten den Antragstellenden ihre Fragen rund um die jeweilige Rechtsangelegenheit (z.B. Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe) beantworten, Handlungsoptionen aufzeigen und den direkten Weg der Daten ans Gericht ermöglichen. So befähigen wir Bürger:innen, nutzerfreundlich Angebote der Justiz wahrzunehmen und entlasten gleichzeitig auch die Justizpraxis.

Aktueller Status

Launch der digitalen Antragserstellung für Beratungshilfe

Illustration des Onlinedienstes zur digitalen Antragserstellung für Beratungshilfe

Der nächste Meilenstein auf dem Weg zum vollständig digitalen Antrag auf Beratungshilfe ist erreicht: Auf der Website service.justiz.de können Bürgerinnen und Bürger nun den Antrag auf Beratungshilfe Schritt für Schritt digital ausfüllen. Unterstützt werden sie dabei in einfacher Sprache durch bessere Erläuterungen und eine durchdachte Abfrage, bei der nur die für ihren Fall relevante Fragen gestellt werden. 

Am Ende des digitalen Antrags können Bürger:innen den fertig ausgefüllten Antrag als PDF-Dokument herunterladen. Dieses können sie dann mit einem Justizpostfach – z.B. einem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder Mein Justizpostfach (MJP) – elektronisch übermitteln bzw. ausdrucken und per Post oder persönlich beim Amtsgericht einreichen. Aktuell untersuchen wir verschiedene technische Wege, um eine strukturierte, digitale Übertragung der Antragsdaten an das jeweilige Amtsgericht zu ermöglichen. 

Zuletzt aktualisiert im August 2024

Projektfortschritt Onlinedienste

Alle von uns entwickelten Informationsangebote und digitalen Anträge sind unter service.justiz.de zu erreichen:

Live: Beratungshilfe Vorab-Check und digitale Antragserstellung
In Entwicklung: Formular „Erklärung über eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“ i.S.d. § 120a ZPO
Discovery-Phase: Entwicklung von digitalen Services für Schuldner:innen in der Zwangsvollstreckung

Internes Peer Audit zum Servicestandard für die digitale Verwaltung

Vor dem Launch des Vorab-Checks für den Antrag auf Beratungshilfe im Sommer 2023 hat unser Projektteam zusammen mit Kolleg:innen aus verschiedenen Disziplinen (Design, Entwicklung, Produkt, Transformation) ein internes „Peer Audit“ zum Servicestandard für die digitale Verwaltung durchgeführt.

Die Ergebnisse des freiwilligen Audits können Sie auf der Webseite des DigitalService einsehen.

Gemeinsam zum Ziel mit unseren Partnerländern

Aktuell sind die Justizministerien der folgenden Bundesländer und 17 Pilotgerichte in die Entwicklung der ersten Services zur digitalen Rechtsantragstelle involviert:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Wappen des Bundesland Baden-WürttembergWappen des Bundesland BayernWappen des Bundesland HessenWappen des Bundesland NiedersachsenWappen des Bundesland Nordrhein-WestfalenWappen des Bundesland Rheinland-PfalzWappen des Bundesland Schleswig-Holstein

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