Zivilgerichtliches Online-Verfahren
Mit dem Projekt entwickeln und testen wir neue digitale Rahmenbedingungen im Zivilprozess. Wir möchten erproben, wie Rechtsuchende ihre Ansprüche in bürgerfreundlichen, durchgehend digital geführten Verfahren gerichtlich geltend machen können. Wir haben die Vision eines zeitgemäßen Instruments der Justiz, zu dem Bürger:innen leichten Zugang haben und das Freiräume für die Erprobung moderner Technologien und Verfahrensabläufe in der Justiz schafft.
Aktueller Status
Start der Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens mit Launch der digitalen Zahlungsklage
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Seit dem 15. April 2026 läuft die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens in der Praxis. Das dazugehörige Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten.
Die Erprobung des Online-Verfahrens startet mit zwei Anwendungsfällen: allgemeine Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro und Fluggastrechte. Der Onlinedienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist live seit März 2025 und führt nunmehr in das Online-Verfahren (mit Anpassungen z. B. teilnehmende Gerichte, reduzierte Gerichtskosten). Der Onlinedienst „Digitale Zahlungsklage“ ist direkt im neuen Online-Verfahren gestartet.
Mit dem neuen Onlinedienst auf service.justiz.de können Bürgerinnen und Bürger zivilrechtliche Zahlungsklagen niedrigschwellig und digital bei den teilnehmenden Amtsgerichten einreichen, z. B. für Schadensersatz. Die erste Version der digitalen Zahlungsklage umfasst zum Launch auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren ebenfalls eröffnen kann.
Das Online-Verfahren wird durch die Erstellung einer Klage mit den Onlinediensten auf service.justiz.de und der anschließenden digitalen Einreichung über den Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht eröffnet.
Insgesamt werden an der Erprobung 18 Amtsgerichte in 10 Bundesländern teilnehmen. Ab 15. April 2026 startet die Erprobung des zivilrechtlichen Online-Verfahrens zunächst an den Amtsgerichten Mannheim, Nürnberg, Schöneberg, Bremen, Hamburg (Mitte), Frankfurt am Main, Leipzig. Am 20. April 2026 beginnt sie am Amtsgericht Nürtingen. Ab dem 1. Juni kommen die Amtsgerichte Bonn, Essen, Dortmund, Bitburg und Sinzig hinzu. In Bezug auf Fluggastrechte nehmen zusätzlich die Amtsgerichte in Erding, Eilenburg, Königs Wusterhausen (ab 1.10.), Düsseldorf und Steinfurt (ab dem 1.6.) teil.
Das zivilgerichtliche Online-Verfahren steht in der Erprobungsphase nur dann zur Verfügung, wenn die betreffende Streitigkeit auch in die Zuständigkeit eines der teilnehmenden Amtsgerichte fällt. Zugänglich ist das Verfahren unter service.justiz.de.
Die Eingabesysteme der digitalen Zahlungsklage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Anwaltschaft werden nach dem Beginn der Erprobung am 15. April 2026 agil und iterativ weiterentwickelt. Dazu gehören z. B. Funktionen für erweiterte Klage-Konstellationen und ein spezielles Eingabesystem für die Anwaltschaft, das stärker an die Bedürfnisse professioneller Nutzerinnen und Nutzer angepasst ist. Die Weiterentwicklung erfolgt auf Basis der Erkenntnisse, die durch die Erprobung gewonnen werden, durch Nutzungsdaten und Rückmeldungen aus den pilotierenden Gerichten.
Die Onlinedienste für beide Anwendungsfälle wurden in enger Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern der teilnehmenden Amtsgerichte entwickelt. So soll sichergestellt werden, dass diese in der Praxis möglichst effizient mit den über die Eingabesysteme erstellten Klagen weiterarbeiten können.
Das „Zivilgerichtliche Online-Verfahren“ ist ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und als Reallabor als Maßnahme in der Föderalen Modernisierungsagenda vorgesehen.
Erprobungsgesetzgebung
Mit dem Online-Verfahren sollen neue digitale Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe im Zivilprozess erprobt werden. Voraussetzung hierfür sind neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese wurden durch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) geschaffen. Am 23. Dezember 2025 ist das Gesetz in Kraft getreten (Verkündung im Bundesgesetzblatt).
Kommunikationsplattform für Zivilverfahren
Als Teilprojekt des Vorhabens „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ wollen wir erproben, wie die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess über eine bundeseinheitliche Kommunikationsplattform erfolgen kann und welche Mehrwerte sich daraus für die Gerichte und die Verfahrensbeteiligten ergeben. Die Entwicklung erfolgt iterativ und nutzerzentriert. Die Kommunikationsplattform soll zu effizienten Verfahren für Gerichte und die Anwaltschaft beitragen, insbesondere soll sie den Übergang von einem dokumentenbasierten zu einem datenbasierten Arbeiten im Zivilprozess unterstützen.
Zur News-MeldungPeer Audits zum Servicestandard für die digitale Verwaltung
Nach den Launches des Vorab-Checks und der digitalen Klage für Fluggastrechte hat unser Projektteam zusammen mit Kolleg:innen aus verschiedenen Disziplinen (Design, Entwicklung, Produkt, Transformation) interne „Peer Audits“ zum Servicestandard für die digitale Verwaltung durchgeführt.
Die Ergebnisse des freiwilligen Audits für den Vorab-Check können Sie auf der Webseite des DigitalService einsehen. Die Ergebnisse des Audits für die digitale Klage für Fluggastrechte gibt es auf der Servicestandard-Website.
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