
Auf service.justiz.de finden Bürgerinnen und Bürger neue Onlinedienste mit Orientierungsangeboten zu den Themen Erbschein und Erbausschlagung.
Bereits im März 2026 haben wir den Erbschein-Wegweiser gelauncht. Mit diesem finden Nutzende heraus, ob sie einen Erbschein benötigen. Sie erfahren außerdem, wie sie einen Erbschein bekommen und welches ihr zuständiges Nachlassgericht ist.
Seit Anfang September steht ein weiterer Onlinedienst rund um die Erbausschlagung auf service.justiz.de/nachlass/erbausschlagung zur Verfügung. Hier finden sich Informationen zu Fristen und Kosten der Erbausschlagung. Über einen Abfragedialog können Bürgerinnen und Bürger einen Termin beim Amtsgericht Schritt für Schritt vorbereiten. Am Ende können sie ein Dokument herunterladen, das alle für die Erbausschlagung benötigten Informationen enthält.
Durch diesen Onlinedienst erhalten Erbende ein besseres Verständnis für den Ablauf der Erbausschlagung und dafür, was bestimmte gesetzliche Regelungen für sie bedeuten (z. B. wie die Frist oder die Ausschlagung für nachrückende Minderjährige funktionieren). Durch besser vorbereitete Erbinnen und Erben wollen wir die Mitarbeitenden der Gerichte entlasten und den Termin für beide Seiten möglichst reibungslos gestalten.
Bei der Entwicklung der Nachlass-Onlinedienste arbeiten wir regelmäßig mit unserer Expert:innen-Gruppe aus den Pilotgerichten zusammen. Außerdem haben wir verschiedene Usability-Tests zu Prototypen durchgeführt, u.a. mit lokalen Beratungsorganisationen in Berlin.
Beide Nachlass-Onlinedienste werden schrittweise um weitere Funktionen ergänzt.
Für die Beantragung des Erbscheins werden Nutzende mithilfe des Abfragedialogs die gesetzliche Erbfolge sowie benötigte Dokumente ermitteln können. Der Launch ist geplant für Q4 2026.
Unser langfristiges Ziel ist es, dass Nutzende die benötigten Angaben zum Erbscheinsantrag und zur Erbausschlagung in Form strukturierter Daten an das zuständige Gericht schicken können. Außerdem sollen sie direkt über unsere Website einen Termin mit dem Gericht vereinbaren können. Damit soll der Vor-Ort-Termin zukünftig für beide Seiten noch effizienter gestaltet werden.