„Zugang zum Recht“-Quartalsbericht 1/2026

Einmal im Quartal fassen wir in diesem Beitragsformat die Entwicklungen der letzten Monate in den„Zugang zum Recht“-Projekten auf einen Blick zusammen.

Neues aus der Produkt­entwicklung

Start der Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens mit Launch der digitalen Zahlungsklage

Am 15. April 2026 hat die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens in der Praxis begonnen. Das dazugehörige Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit ist Ende 2025 in Kraft getreten. Wir erproben das Online-Verfahren mit zwei Anwendungsfällen: allgemeine Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro und Fluggastrechte. Der Onlinedienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ ist seit März 2025 live auf service.justiz.de und führt nunmehr auch in das Online-Verfahren (mit Anpassungen z. B. teilnehmende Gerichte, reduzierte Gerichtskosten). Der Onlinedienst „Digitale Zahlungsklage“ ist direkt im neuen Online-Verfahren gestartet. Damit können Bürgerinnen und Bürger zivilrechtliche Zahlungs­klagen niedrigschwellig erstellen und digital bei den teilnehmenden Amtsgerichten einreichen, z. B. für Schadensersatz. Die erste Version der digitalen Zahlungsklage umfasst zum Launch auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren ebenfalls eröffnen kann.

Pilotgerichte für das zivilgerichtliche Online-Verfahren

Zehn Partnerländer und 18 Pilotgerichte beteiligen sich stufenweise ab dem 15. April 2026 an der Erprobung des Online-Verfahrens.

Für den Anwendungsfall allgemeine Zahlungsklagen:

  • Baden-Württemberg: AG Mannheim, AG Nürtingen 
  • Bayern: AG Nürnberg 
  • Berlin: AG Schöneberg 
  • Bremen: AG Bremen 
  • Hamburg: AG Hamburg (Mitte)
  • Hessen: AG Frankfurt (Main) 
  • Nordrhein-Westfalen: AG Bonn, AG Essen (ab 1. Juli 2026)
  • Rheinland-Pfalz: AG Bitburg, AG Sinzig (ab 1. Juni 2026)
  • Sachsen: AG Leipzig 

Mit Beschränkung auf Fluggastrechte nehmen teil:

  • Bayern: AG Erding 
  • Brandenburg: AG Königs Wusterhausen (ab 1. Oktober 2026)
  • Nordrhein-Westfalen: AG Dortmund, AG Düsseldorf, AG Steinfurt (ab 1. Januar 2027)
  • Sachsen: AG Eilenburg 

Kontopfändung (Zwangsvollstreckung)

Das Service-Team „Kontopfändung“ hat ein Informations­angebot und einen digitalen Abfragedialog zur Einrichtung eines Pfändungs­schutzkontos bei einer Bank auf https://service.justiz.de/kontopfaendung gelauncht. Mit dem Onlinedienst bilden wir den nächsten Schritt in der Nutzendenreise für Personen ab, deren Konto gepfändet wurde oder denen eine Pfändung droht. Dieser schließt an das Orientierungs­angebot des Wegweisers „Kontopfändung“ an, welches wir im August 2025 gelauncht haben. Für die Entwicklung dieses Onlinedienstes haben wir wieder eng mit dem zuständigen Fachreferat im BMJV sowie Expertinnen und Experten unserer Pilotgerichte zusammengearbeitet. 

Nachlass: Erste Version des Erbschein-Wegweisers gelauncht

Für Bürgerinnen und Bürger, die Orientierung bei der Regelung des Nachlasses nach einem Sterbefall benötigen, haben wir eine erste Minimalversion des Erbschein-Wegweisers gelauncht. Das Orientierungs­angebot hilft potenziellen Erbinnen und Erben einzuschätzen, ob sie einen Erbschein benötigen, wie sie einen Erbschein bekommen und welches Nachlassgericht zuständig ist. Im Sinne der iterativen Produkt­entwicklung ergänzen wir schrittweise weitere Funktionen. Nutzende können dann zum Beispiel auch herausfinden, welche Personen nach gesetzlicher Erbfolge erben und welche Dokumente sie für die Beantragung eines Erbscheins benötigen. Damit soll die Aufklärungs­arbeit durch die Gerichte insbesondere bei einfachen Erbfällen reduziert werden.

Sechs neue Pilotgerichte aus Berlin

Wir freuen uns sehr über die Teilnahme sechs neuer Pilotgerichte aus unserem Partnerland Berlin im Projekt „Digitale Rechtsantragstelle“. Mit dabei sind nun AG Kreuzberg, AG Köpenick, AG Mitte, AG Neukölln, AG Pankow und AG Wedding. Herzlich willkommen!

Umstellung auf das KERN Design System

service.justiz.de hat ein neues Gewand. Anfang April haben wir die Website und Onlinedienste auf das KERN Design System umgestellt. KERN ist ein offener, modularer User-Experience-Standard und ein Element der digitalen Dachmarke für Deutschland. Er ermöglicht die nutzendenzentrierte und barrierefreie Entwicklung digitaler Verwaltung­sangebote über alle föderalen Ebenen hinweg. Mit der Anwendung von KERN in unserem Projekt beteiligen wir uns an der Entwicklung der bundes­einheitlichen Designstrategie und beziehen die Justiz von Anfang an ein.

Kommunikationsplattform

Im Projekt „Kommunikations­plattform“ (KomPla) haben wir den Umfang des Minimalprodukts angepasst. Ziel ist es, die Kosten für die Länder gering zu halten und zugleich eine frühe praktische Erprobung zu ermöglichen, um Mehrwerte für unsere Pilotgerichte zu schaffen. Um keine Entwicklungs­arbeiten auszulösen, die durch die baldige Einführung des „Gemeinsamen Fachverfahrens“ (GeFa) wieder obsolet würden, verzichten wir vorerst auf eine vollständige API-Integration in die Fachverfahrensysteme. Außerdem haben wir zwei Funktionalitäten identifiziert, die Teil des MVPs werden könnten: 

  • eine Anmeldung der Gerichtsmitarbeitenden auf der KomPla selbst, sodass ihnen dieselben Plattformfunktionalitäten und -ansichten wie der Anwaltschaft zur Verfügung stehen
  • sowie eine Funktion zur Terminkoordinierung über die KomPla. 

Die Ergänzung beider zusätzlicher Funktionalitäten hängt davon ab, ob ihre Entwicklung im vorgesehenen Zeitrahmen möglich ist und ob bei den anzubindenden externen Systemen die erforderlichen Ressourcen verfügbar sind. Priorität für das MVP bleibt es, das Erkenntnisverfahren vollständig von der Klage­einreichung bis zur Urteils­zustellung mit allen dafür notwendigen Funktionalitäten abzubilden.

Weiterhin evaluieren wir aktuell, welche Mehrwert­dienste wir nach dem Launch des MVPs in die Kommunikations­plattform integrieren wollen, um den größten Nutzen für die Gerichte zu schaffen. Dazu gehören z. B. 

  • ein digitaler, strukturierter Parteivortrag in einem gemeinsamen Verfahrensdokument,
  • die Bearbeitung von XJustiz-Dateien für Gerichte für einen durchgängigen, medienbruchfreien Workflow auf Basis des XJustiz-Standards und
  • die Übertragung großer Beweismittel-Dateien.

Weitere Informationen zur aktuellen Produktentwicklung gibt es in unserem öffentlichen Backlog.

Status der Onlinedienste

Live auf service.justiz.de

  • Beratungshilfe: Vorab-Check und digitaler Antrag
  • Prozesskostenhilfe: Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- und Verfahrenskostenhilfe“
  • Zahlungsklagen im Online-Verfahren: Allgemeine Zahlungsklage und Fluggastrechte-Klage (mit Vorab-Check)
  • Zwangsvollstreckung: Wegweiser Kontopfändung und Antrag auf Einrichtung eines P-Kontos
  • Nachlass: Erbschein-Wegweiser

In Entwicklung

  • Kommunikationsplattform für zivilgerichtliche Online-Verfahren
  • Nachlass: Vorbereitung Erbschein-Antrag

Konzeptionsphase:

  • Bundeseinheitliches Justizportal: Das Grobkonzept (Arbeitsdokument) liegt dem Pflegeverbund Justizportal vor, damit dieser Rückmeldungen geben kann.

Erkenntnisse aus dem User-Research: Mehr­sprachigkeit für mehr Zugang zum Recht

Unsere Recherche zum Thema Mehr­sprachigkeit zeigt, dass die Fokussierung auf die Amtssprache Deutsch in unserem Angebot zu einem strukturellen Ausschluss von Menschen mit geringen oder keinen Deutsch­kenntnissen führt. Der Zugang zum Recht wird dadurch für diese Gruppe erschwert. Alltags­deutsch ist im komplexen Justizsystem oftmals nicht ausreichend, was Menschen mit geringen Deutsch­kenntnissen in riskante Abhängigkeiten von privaten Netzwerken oder fehleranfälligen Notlösungen drängen kann. Diese sprachliche Barriere führt bei Betroffenen zu einer starken emotionalen Belastung und häufig zum vorzeitigen Abbruch rechtlicher Schritte.

„Ich verzichte auf mein Recht und lasse es gut sein. Es liegt an den fehlenden Deutschkenntnissen und der juristischen Sprache, das überfordert mich. Ich habe das Gefühl, das raubt mir nur Energie.“ Rechtssuchende Person mit geringen Deutschkenntnissen

Die Nutzung von einfacher und leichter deutscher Sprache im digitalen Kontext ermöglicht bereits einen besseren Zugang und sollte weiter verfolgt werden. Es wird empfohlen, im ersten Schritt eine englischsprachige Variante für einzelne unserer Onlinedienste anzubieten und im Minimal­produkt des bundeseinheitlichen Justizportals englischsprachige Angebote zur Verfügung zu stellen.

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